Formel und Methode
Rechenbeispiel
Beispiel: 12,7 mm Teilung, 19/76 Zähne und 458 mm Achsabstand ergeben etwa 121,908 Glieder. Aufgerundet: 122 Glieder, 1549,4 mm Teilungslänge und etwa 458,603 mm Achsabstand im selben Modell.
Annahmen und Grenzen
- Dies ist eine übliche Näherungsgleichung mit π statt der gerundeten Katalogwerte 3,14/6,28. Der rückgerechnete Achsabstand gehört zu demselben Modell und ist keine exakte Lösung des tatsächlichen Kettenverlaufs.
- Ein übliches Verbindungsglied ergibt einen geschlossenen Strang mit gerader Gliederzahl. Daher wird aufgerundet, nicht zum nächsten geraden Wert gerundet. Ungerade Zahlen erfordern meist ein gekröpftes Glied; dessen Tragfähigkeit ist beim Hersteller zu prüfen.
- Der Achsabstand muss größer als die Summe der Teilkreisradien sein; Teilkreisdurchmesser p/sin(π/z). Damit wird nur offensichtliche Teilkreisüberschneidung ausgeschlossen. Außendurchmesser, Naben, Schutzabdeckungen und Montageabstände sind gesondert zu prüfen.
- Kettengröße, Leistung, Zugkraft, Schmierung, Verschleiß, Durchhang und Spannweg werden nicht ausgelegt oder geprüft. Fahrradschaltungen, mehrere Kettenräder, Umlenkräder und Sonderanordnungen sind nicht erfasst. Für die endgültige Montage gelten die Herstellerangaben.
Häufige Fragen
Kann ich die Kette bei festem Achsabstand direkt ablängen?
Vergleichen Sie zuerst den rückgerechneten Abstand mit dem verfügbaren Verstellweg. Das Aufrunden kann einen größeren Abstand erfordern. Durchhang, Zugaben und Verschleißnachstellung sind nicht enthalten; eine feste Anordnung benötigt eine eigene Auslegungsprüfung.